Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (im Folgenden kurz: „Versicherungsmakler“)
und dem Versicherungskunden als vereinbart und bilden fortan eine für den Versicherungskunden und den
Versicherungsmakler verbindliche Grundlage im Geschäftsverkehr zwischen beiden sowie bei Abwicklung der
Geschäftsfälle. Der Versicherungsmakler erklärt, ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) tätig zu werden und Verträge abzuschließen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Versicherungskunden
werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil.
Der Makler übernimmt für den Kunden (Vollmachtgeber) die Beratung, die anschließende Vermittlung und in
Abstimmung mit dem Kunden den Abschluss von Versicherungsverträgen zu marktüblichen Konditionen und
adäquaten Prämien. Diese gemeinsam zustande gekommenen Verträge sowie die bestehenden Verträge werden
- sofern letztere dem Makler bekannt sind - im Interesse des Kunden durch den Makler verwaltet und betreut.
Ausgenommen davon bleiben jene Verträge, deren Verwaltung und Prüfung sich der Kunde vorbehält. Die
Einschaltung eines zweiten Versicherungsmaklers bei aufrechter VerCon-Vollmacht ist unzulässig.
Die Betreuung und Verwaltung der Verträge erfolgt prinzipiell gemäß § 3 und § 28 Maklergesetz. Die
Dienstleistung umfasst:
Der Makler ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden bevollmächtigt, gewünschten Versicherungsschutz im
Namen und für Rechnung des Kunden bei einem Versicherer zu beantragen, rechtsverbindliche Erklärungen
abzugeben sowie solche entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Verlängerung, Änderung, den Ersatz oder die
Erneuerung sowie die Kündigung bestehender Versicherungsverträge. Alle Entscheidungen werden schriftlich im
Einvernehmen mit dem Kunden getroffen.
Der gesamte Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und den Versicherern wird über den Makler abgewickelt.
Der Kunde (Vollmachtgeber) verpflichtet sich alle notwendigen und angeforderten Informationen und Unterlagen
vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Änderungen im Unternehmen, in den
Betriebstätigkeiten oder bei Risikobewertungen sind dem Makler unverzüglich anzuzeigen.
Insbesonders verpflichtet sich der Kunde bei der Erhebung der Risikosituation aktiv mitzuwirken und sämtliche
bekannten gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen, sowie die Versicherungssummen korrekt zu ermitteln und dem
Makler bekanntzugeben.
Alle aus den Versicherungsverträgen erwachsenden Verpflichtungen wie Obliegenheiten, Prämienzahlung,
Dauerrabattrückforderungen, Regressforderungen, etc. sind vom Kunden zu erfüllen soweit sie nicht schriftlich
dem Makler übertragen wurden.
Der Kunde anerkennt, dass jedes von VerCon erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das
Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreiterungen, Änderungen oder
Ergänzungen, vor allem aber die Weitergabe an dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung von VerCon.
Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig die gesetzlichen Bestimmungen zum Vertrauensschutz und
Datenschutz einzuhalten. Darunter fallen jedoch nicht allgemein bekannte oder veröffentlichte Informationen. Die
Weitergabe der Daten an Dritte für die Durchführung des Auftrags ist gestattet. Der Auftraggeber ist allein
verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Wahrung der Vertraulichkeit
hinsichtlich der ihm von Dritten überlassenen Daten und stellt den Makler von allfälligen Ansprüchen Dritter frei.
Die Haftung des Maklers und seiner Erfüllungsgehilfen ist mit Ausnahme von Geschäften, die im Rahmen des
Konsumentenschutzgeschäftes getätigt werden, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für
Personenschäden besteht eine unbegrenzte Haftung, für Sach-Vermögensschäden ist die Haftung mit der
gesetzlichen Mindestpflichtversicherungssumme pro Schaden und pro Jahr begrenzt.
Keine Haftung besteht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden / Vollmachtgeber zur Verfügung
gestellten Informationen oder Unterlagen. Daraus ergebende Minderleistungen oder Leistungsausfälle des
Maklers hat der Auftraggeber zu verantworten und befreien den Makler von seiner Leistungsverpflichtung. Eine
Haftung aus nicht vom Makler vermittelten Versicherungsverträgen oder Dienstleistungen besteht nicht.
Die Haftung des Makler für Versicherungsschutz im Rahmen des vorgeschlagenen Deckungskonzeptes iSd
§28(1) MaklerG beginnt erst ab dem definitiven Auftrag des Kunden zur Indeckungnahme. Für bestehende
Deckungslücken wird keine Haftung übernommen. Bis zur Besprechung der Risikoanalyse und der Eindeckung
des erneuerten Deckungskonzepts ist eine Haftung ausgeschlossen.
Es besteht nur eine Haftung für bereits im Vorfeld getätigte Beratungsgespräche, wenn die Indeckungnahme /
Vertragsabschluss über den Makler erfolgt.
Die Tätigkeit des Maklers wird mit der Provision des Versicherers abgegolten. Zusätzliche Dienstleistungen, wie
separate Risikobewertungen, Beurteilungen von Schätzungen und Gutachten, Austragung von Fremdschäden, etc.
bedürfen einer separaten Vereinbarung.
Die Geschäftsbedingungen gelten für Dauer der Geschäftsbeziehung. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Die Kündigung kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist jeweils zum nächsten Quartal mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen. Bei groben Verstößen des
Kunden gegen die Bestimmungen dieses Vertrages ist der Makler berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger
Wirkung zu lösen. Diese Regelung gilt analog für den Kunden.
Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Sollten einzelne Regelungen rechtlich unwirksam sein, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrages in Kraft.
Daten des Maklerunternehmens
VerCon Wirtschaftsberatung GmbH, FN 212770y
Karl-Leitl Straße 1, 4048 Linz-Puchenau, , Gew. Reg. Nr. 1465912
Standort Wien: Salztorgasse 2/12, 1010 Wien, Gew. Reg. Nr. 990 101426R01/08